Stadtentwicklung

In der Nachbearbeitung des Dialoganlasses zur Entwicklung des Zentrumsplatzes im Jahre 2013 wurde dem Gemeinderat bewusst, dass neben den obligatorischen kommunalen Instrumenten Zonenplan und -reglement für Birsfelden eine konzeptionelle und planerische Gesamtsicht mit langfristiger Vision zur Gemeindeentwicklung fehlt. Um diese Lücke zu schliessen, hat sich der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung den Auftrag geben lassen, ein Stadtentwicklungs­konzept (STEK) und ein nachgelagertes Stadtentwicklungs­programm (STEP) zu entwerfen.

Mangels anderweitiger gesetzlicher Grundlagen und um Planungsunsicherheiten auszuräumen, wird vorliegend eine Definition für Hochhäuser eingeführt. Die Definition wird abgeleitet aus der VKF Norm, welche besagt, dass für Gebäude über 30m besondere Anforderungen gelten. Das vorliegende Hochhauskonzept macht demnach Aussagen zu Hochhäusern mit mehr als 30 m Gebäudehöhe.

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