Stadtentwicklung
In der Nachbearbeitung des Dialoganlasses zur Entwicklung des Zentrumsplatzes im Jahre 2013 wurde dem Gemeinderat bewusst, dass neben den obligatorischen kommunalen Instrumenten Zonenplan und -reglement für Birsfelden eine konzeptionelle und planerische Gesamtsicht mit langfristiger Vision zur Gemeindeentwicklung fehlt. Um diese Lücke zu schliessen, hat sich der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung den Auftrag geben lassen, ein Stadtentwicklungskonzept (STEK) und ein nachgelagertes Stadtentwicklungsprogramm (STEP) zu entwerfen.
Im Anschluss an den Beschluss des STEK hat der Gemeinderat ein Hochhauskonzept in Auftrag gegeben, in welchem untersucht wird, welche Flächen sich aufgrund ihrer Zentralität und Erreichbarkeit grundsätzlich für die Planung und den Bau von Hochhäusern eignen. Das Hochhauskonzept entfaltet keinen bindenden Charakter. Die Planung von Hochhäusern ist grundsätzlich nur im Rahmen ordentlicher Quartierplanverfahren möglich. Diese beinhalten einen obligatorischen Beschluss der Gemeindeversammlung und die abschliessende Genehmigung durch den Regierungsrat. Zusätzlich schreibt das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) die Durchführung eines von der Gemeinde festzulegenden qualitätssichernden Verfahrens vor.