Mitwirkungen

Mitwirkung Mutation OeWA Sternenfeld

Im Frühjahr 2024 haben die Gemeinde, die Grundeigentümerinnen und Baurechtnehmerinnen an einer gemeinsamen Infoveranstaltung über die Revision der Quartierplanung Sternenfeld informiert und die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Parallel hierzu fand die kantonale Vorprüfung statt. Sowohl die rege Beteiligung im Mitwirkungsverfahren als auch diverse Auflagen und Bedenken des kantonalen Amts für Raumplanung haben dazu geführt, dass die inhaltliche Überarbeitung der Quartierplanung noch nicht abgeschlossen ist.
Im kantonalen Vorprüfungsbericht wurde der Gemeinde nahegelegt, die Parzelle des Schulhauses Sternenfeld entweder in die Quartierplanung einzubeziehen oder, alternativ, eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) vorzusehen. Der Gemeinderat hat sich für die zweite Lösung entschieden und entsprechende Unterlagen, einschliesslich einer Änderung der Bau- und Strassenlinienplanung, ausgearbeitet. In einer OeWA-Zone sind grundsätzlich nur Bauten und Anlagen zulässig, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Die Zweckbestimmung – in diesem Fall Schule / Kindergarten – wird dabei im Plan festgehalten.

Die Bevölkerung war eingeladen, Stellungnahmen zu den Mutation OeWA Sternenfeld des Zonenplans Siedlung sowie des Bau- und Strassenlinienplans abzugeben und Anträge zu formulieren. Die Frist zur Teilnahme am Mitwirkungsverfahren endete am 29. März 2025. Es gingen keine Eingaben aus der Bevölkerung ein.

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